Mit Erhalt der Pflegeerlaubnis durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie gibt es die Verpflichtung für die Neubeantragung der Erlaubnis zur Kindertagespflege (nach max. 5 Jahren) jährlich durchschnittlich 15 Unterrichtsstunden (1 Ustd. a 45 Minuten) Fortbildung aus kindertagespflegebezogenen Themen nachzuweisen.
Die jährlich durchschnittlich 15 Fortbildungsstunden können über die Laufzeit einer gültigen Pflegeerlaubnis beliebig verteilt werden.
Bei Neubeantragung der Erlaubnis zur Kindertagespflege (PE) müssen für den Zeitraum der vergangenen 5 Jahre 75 Fortbildungsstunden nachgewiesen werden.
Vor dem Hintergrund des Vernetzungsgedankens empfehlen wir pro Jahr eine Fortbildungsveranstaltung des Netzwerkes (Gesprächskreis) mit mindestens 3 Ustd zu besuchen.