Kindertagespflegepersonen (c) Avosb@istockphoto

FAQs zu den Zugangsvoraussetzungen, der Umsetzung der QHB-Qualifizierung, den Infoveranstaltungen sowie der Anerkennung von Fortbildungsstunden

Stand: 21.03.2023

Fragen zu der Anerkennung von Fortbildungen

Mit Erhalt der Pflegeerlaubnis durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie gibt es die Verpflichtung für die Neubeantragung der Erlaubnis zur Kindertagespflege (nach max. 5 Jahren) jährlich durchschnittlich 15 Unterrichtsstunden (1 Ustd. a 45 Minuten) Fortbildung aus kindertagespflegebezogenen Themen nachzuweisen.

Die jährlich durchschnittlich 15 Fortbildungsstunden können über die Laufzeit einer gültigen Pflegeerlaubnis beliebig verteilt werden.  

Bei Neubeantragung der Erlaubnis zur Kindertagespflege (PE) müssen für den Zeitraum der vergangenen 5 Jahre 75 Fortbildungsstunden nachgewiesen werden. 

Vor dem Hintergrund des Vernetzungsgedankens empfehlen wir pro Jahr eine Fortbildungsveranstaltung des Netzwerkes (Gesprächskreis) mit mindestens 3 Ustd zu besuchen.

Fortbildungen mit größerem Umfang an Unterrichtsstunden (1 Ustd. a 45 Minuten) können bis max. 60 Ustd. anerkannt werden.

Nach erfolgreichem Abschluss von Fortbildungen mit größerem Umfang (ab 25 Ustd.) in den letzten beiden Jahren der PE können innerhalb der aktuellen PE maximal 60 Ustd. in die nächste PE übertragen werden.

Für die Qualifizierung nach QHB werden keine Fortbildungsstunden anerkannt.

Im Rahmen der tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung werden 15 Fortbildungsstunden im Abzug gebracht, so dass für die darauffolgenden Pflegerlaubnis lediglich 60 Fortbildungsstunden nachgewiesen werden muss.

Wer aus intrinsicher Motivation an einer tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung teilnimmt (betrifft nur Kindertagespflegepersonen mit einem DJI Abschluss) dem/der werden 60 Ustd. bei erfolgreichem Abschluss angerechnet (1 Ustd. a 45 Minuten).

Ja, es können bis zu 2 E-Learningfortbildungen pro Pflegeerlaubnis-Laufzeit anerkannt werden.

Pro E-Learningfortbildung werden max. 20 Fortbildungsstunden (abhängig vom Stundenumfang der E-Learningfortbildung) bei der Erfüllung folgender Kriterien anerkannt (1 Fortbildungsstunde a 45 Minuten):

1)    Detaillierter Nachweis/Zertifikat der Fortbildungsstunden.

2)    Inhaltlicher Bezug zu der Kindertagespflege/ U3 im Titel oder im Ausschreibungstext erkennbar.

Für die Teilnahme am Mentoren-Seminar werden 4 Fortbildungsstunden gegeben.  

Pro begleitetes Praktikum inklusive abschließendem Dreier-Reflexionsgespräch werden 5 Fortbildungsstunden anerkannt (max. 2 pro Jahr), zudem erhält die der/die MentorIn einen Gutschein im Wert von 15 Euro für Fortbildungen des Netzwerks (max. 1 Gutschein pro Jahr).

Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung pro Praktikumseinheit.