Kindertagespflegepersonen (c) Avosb@istockphoto

FAQs zu den Zugangsvoraussetzungen, der Umsetzung der QHB-Qualifizierung, den Infoveranstaltungen sowie der Anerkennung von Fortbildungsstunden

Stand: 21.03.2023

Fragen zu den Informationsveranstaltungen

Nein, eine Teilnahme an einer kostenfreien Informationsveranstaltung ist für die Teilnahme am weiteren Bewerbungsverfahren verbindlich. 

Wählen Sie auf unserer Homepage eine Veranstaltung aus. Hier werden Infoveranstaltungen sowohl in ZOOM als auch in Präsenz vom Netzwerk angeboten. Nutzen Sie die angegebene Emailadresse bei Ihrem Wunschtermin zur Anmeldung. Anschließend erhalten Sie einen Datenerfassungsbogen, der vor der Veranstaltung von Ihnen ausgefüllt zurückgesendet werden muss. Anschließend erhalten Sie den notwendigen ZOOM-Link bzw. Details zum Veranstaltungsort.

  • Der Besuch einer Informationsveranstaltung ist eine Voraussetzung zur Teilnahme am Qualifizierungskurs
  • Volljährigkeit
  • Schulabschluss (vergleichbar mit dt. Hauptschulabschluss) oder Berufsausbildung (Anerkennung ausländischer Zeugnisse erforderlich)
  • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mindestens B2)
  • geregelter Aufenthaltsstatus
  • bei Inanspruchnahme von Hilfe zur Erziehung in der eigenen Familie erfolgt eine Einzelfallprüfung, ob dies Auswirkungen auf die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson hat
  • Masernimpfung oder Attest über ausreichenden Masernschutz nach Erkrankung (Masernschutzgesetz)
  • einwandfreies erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • physische und psychische Gesundheit (ärztliche Bescheinigung)
  • Qualifizierung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang
  • Um Ihre Bewerbung für einen Platz in unserer Qualifizierung weiter bearbeiten und Sie in das Auswahlverfahren einbeziehen zu können, benötigen wir Ihre Daten sowie Ihre Einwilligung, diese Daten an die Fachberatung des Netzwerk Kindertagespflege Bonn weitergeben zu dürfen. Dazu füllen Sie bitte den Datenerfassungsbogen, den Sie nach Ihrer Anmeldung per Mail von uns erhalten, vollständig aus und senden ihn an uns zurück.

Sie sind Pädagog*in oder Erzieher*in? Oder haben einen anderen anerkannten sozialpädagogischen Fachabschluss? Eine Übersicht zur Anerkennung der sozialpädagogischen Berufe finden Sie hier:

Allgemeine Qualifizierungsfragen

Wenn Sie nach dem 01.08.2022 erstmalig in der Kindertagespflege tätig werden möchten, müssen Sie nach Ausstellung einer Pflegeerlaubnis durch das Bonner Jugendamt innerhalb von 2 Jahren die tätigkeitsbegleitende QHB-Qualifizierung von 140 Ustd. erfolgreich abschließen. Wenn Sie bereits vor dem 01.08.2022 als Kindertagespflegeperson tätig waren, benötigen Sie keine Nachqualifizierung nach QHB.

Mit dem Berufsabschluss der staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. des staatlich geprüften Kinderpflegers wird gleichzeitig die erste Stufe der Qualifizierung nach dem QHB („Qualität in der Kindertagespflege - Qualifizierungshandbuch für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei“) des Deutschen Jugendinstituts im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten (tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung) erworben. 

Wenn Sie die Kindertagespflegetätigkeit nach dem 1. August 2022 erstmalig aufnehmen, müssen Sie zusätzlich über eine QHB-Qualifikation in Form der tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung von 140 Ustd. verfügen. 

Vor Beantragung der Pflegeerlaubnis für die tätigkeitsbegleitende Qualifikation bedarf es einer Eignungsfeststellung durch die zuständige Bonner Fachberatung und der Kontinuierlichen Kursbegleitung und der Erstellung einer pädagogischen Konzeption. 

Nach Erhalt der Pflegerlaubnis können Sie mit Ihrer Tätigkeit beginnen und müssen im Laufe von 2 Jahren die tätigkeitsbegleitende QHB-Qualifizierung abschließen.

Es bedarf einer vollständigen QHB-Qualifizierung über 300 Ustd. (tätigkeitsvorbereitende und tätigkeitsbegleitende Qualifizierung)

Es bedarf eine tätigkeitsbegleitende QHB-Qualifizierung über 140 UStd.

Vor Beantragung der Pflegeerlaubnis für die tätigkeitsbegleitende Qualifikation bedarf es einer Eignungsfeststellung durch die zuständige Bonner Fachberatung und der kontinuierlichen Kursbegleitung sowie der Erstellung einer pädagogischen Konzeption. 

Sozialpädagogische Fachkräfte benötigen keine QHB Grundqualifizierung über 300 UE. Sozialpädagogische Fachkräfte müssen vor Tätigkeitsbeginn 80 Ustd nach dem QHB nachweisen. Bereits erworbene DJI-Qualifizierungen sind auch nach dem 01.08.22 für die Tätigkeit gültig.

Tätigkeitvorbereitende Qualifizierung

Nach erfolgreichem Abschluss der tätigkeitsvorbereitenden Qualifizierung müssen Sie eine Pflegeerlaubnis beim Jugendamt der Stadt Bonn beantragen und nach Erhalt direkt mit Ihrer Tätigkeit beginnen. Innerhalb von 2 Jahren muss während Ihrer Tätigkeit dann die tätigkeitsbegleitende Qualifizierung abgeschlossen werden.

Nach Abschluss der Elternzeit und bei schon erfolgreicher abgeschlossener tätigkeitsvorbereitender Qualifizierung, beginnt eine 2 Jahres Frist innerhalb der die tätigkeitsbegleitende Qualifizierung abgeschlossen werden muss.

Tätigkeitsbegleitende Qualifizierung

Mobile Kindertagespflege

Mobile Kindertagespflegepersonen, die sich noch in der tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung befinden, sollten einen Betreuungsumfang von mindestens 10 Wochenstunden anbieten, um eine realistische Betreuungssituation für die Qualifizierung darstellen zu können.

 

Hierbei sind immer auch die Kriterien des jeweiligen Jugendamtes zu beachten. Aus Sicht des Bonner Jugendamtes ist für die Betreuung während der tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung keine Förderung notwendig.

 

Klassische Kindertagespflege

Nach § 43 SGB VIII muss die Kinderbetreuung außerhalb der Wohnung der Erziehungsberechtigten stattfinden, bei einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich, gegen Entgelt und länger als drei Monate dauern. Diese, für eine Pflegerlaubnis relevanten Kriterien, sind für die Ausübung der Tätigkeit im Rahmen der tätigkeitsbegleitende Qualifizierung vorauszusetzen.

 

Ein Betreuungsverhältnis muss nicht unbedingt durch die Stadt gefördert werden. Das Betreuungsverhältnis sollte folgende Kriterien erfüllen:  mind. 15 Stunden Betreuung wöchentlich, gegen Entgelt und länger als drei Monate

 

Nein, es soll eine realistische, kontinuierliche Betreuungssituation im Rahmen einer gültigen Pflegeerlaubnis dargestellt werden.

 

Fragen zu der Anerkennung von Fortbildungen

Mit Erhalt der Pflegeerlaubnis durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie gibt es die Verpflichtung für die Neubeantragung der Erlaubnis zur Kindertagespflege (nach max. 5 Jahren) jährlich durchschnittlich 15 Unterrichtsstunden (1 Ustd. a 45 Minuten) Fortbildung aus kindertagespflegebezogenen Themen nachzuweisen.

Die jährlich durchschnittlich 15 Fortbildungsstunden können über die Laufzeit einer gültigen Pflegeerlaubnis beliebig verteilt werden.  

Bei Neubeantragung der Erlaubnis zur Kindertagespflege (PE) müssen für den Zeitraum der vergangenen 5 Jahre 75 Fortbildungsstunden nachgewiesen werden. 

Vor dem Hintergrund des Vernetzungsgedankens empfehlen wir pro Jahr eine Fortbildungsveranstaltung des Netzwerkes (Gesprächskreis) mit mindestens 3 Ustd zu besuchen.

Fortbildungen mit größerem Umfang an Unterrichtsstunden (1 Ustd. a 45 Minuten) können bis max. 60 Ustd. anerkannt werden.

Nach erfolgreichem Abschluss von Fortbildungen mit größerem Umfang (ab 25 Ustd.) in den letzten beiden Jahren der PE können innerhalb der aktuellen PE maximal 60 Ustd. in die nächste PE übertragen werden.

Für die Qualifizierung nach QHB werden keine Fortbildungsstunden anerkannt.

Im Rahmen der tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung werden 15 Fortbildungsstunden im Abzug gebracht, so dass für die darauffolgenden Pflegerlaubnis lediglich 60 Fortbildungsstunden nachgewiesen werden muss.

Wer aus intrinsicher Motivation an einer tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung teilnimmt (betrifft nur Kindertagespflegepersonen mit einem DJI Abschluss) dem/der werden 60 Ustd. bei erfolgreichem Abschluss angerechnet (1 Ustd. a 45 Minuten).

Ja, es können bis zu 2 E-Learningfortbildungen pro Pflegeerlaubnis-Laufzeit anerkannt werden.

Pro E-Learningfortbildung werden max. 20 Fortbildungsstunden (abhängig vom Stundenumfang der E-Learningfortbildung) bei der Erfüllung folgender Kriterien anerkannt (1 Fortbildungsstunde a 45 Minuten):

1)    Detaillierter Nachweis/Zertifikat der Fortbildungsstunden.

2)    Inhaltlicher Bezug zu der Kindertagespflege/ U3 im Titel oder im Ausschreibungstext erkennbar.

Für die Teilnahme am Mentoren-Seminar werden 4 Fortbildungsstunden gegeben.  

Pro begleitetes Praktikum inklusive abschließendem Dreier-Reflexionsgespräch werden 5 Fortbildungsstunden anerkannt (max. 2 pro Jahr), zudem erhält die der/die MentorIn einen Gutschein im Wert von 15 Euro für Fortbildungen des Netzwerks (max. 1 Gutschein pro Jahr).

Die Teilnehmenden erhalten eine Teilnahmebescheinigung pro Praktikumseinheit.