Mit dem Berufsabschluss der staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. des staatlich geprüften Kinderpflegers wird gleichzeitig die erste Stufe der Qualifizierung nach dem QHB („Qualität in der Kindertagespflege - Qualifizierungshandbuch für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern unter drei“) des Deutschen Jugendinstituts im Umfang von 160 Unterrichtseinheiten (tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung) erworben.
Wenn Sie die Kindertagespflegetätigkeit nach dem 1. August 2022 erstmalig aufnehmen, müssen Sie zusätzlich über eine QHB-Qualifikation in Form der tätigkeitsbegleitenden Qualifizierung von 140 Ustd. verfügen.
Vor Beantragung der Pflegeerlaubnis für die tätigkeitsbegleitende Qualifikation bedarf es einer Eignungsfeststellung durch die zuständige Bonner Fachberatung und der Kontinuierlichen Kursbegleitung und der Erstellung einer pädagogischen Konzeption.
Nach Erhalt der Pflegerlaubnis können Sie mit Ihrer Tätigkeit beginnen und müssen im Laufe von 2 Jahren die tätigkeitsbegleitende QHB-Qualifizierung abschließen.