Was ist Kindertagespflege?
Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform, die sich besonders durch ihre familiäre Form und flexiblen Betreuungszeiten auszeichnet. Die Betreuung der Kinder findet meist im Haushalt der Kindertagespflegeperson statt, seltener in der elterlichen Wohnung oder in anderen geeigneten Räumlichkeiten. Vorrangig richtet sich das Angebot an Kinder im Alter von 0-3 Jahren. Eine Kindertagespflegepersonen kann bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen.
Was Sie mitbringen sollten:
Persönliche Voraussetzungen
- Freude an der Arbeit mit Kindern, die jünger sind als 3 Jahre, und der Begleitung kindlicher Bildungsprozesse
- Motivation, die Eltern in der Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu begleiten
- Bereitschaft, das eigene Handeln kontinuierlich zu reflektieren, sich fortzubilden und die eigenen Fähigkeiten weiterzuentwickeln
- Kommunikationsstärke, Kritikfähigkeit, konstruktive Konfliktlösung
- Bereitschaft zur Dokumentation von Entwicklungs- und Bildungsverläufen
- sicheres und professionelles Auftreten
- Lust auf eigenverantwortliches, flexibles und kreatives Arbeiten
- Klarheit über die berufliche Perspektive
- Organisationstalent
- Medienkompetenz und entsprechende Ausstattung (Computer und Internetzugang)
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Fachberatung, Eltern und anderen Kindertagespflegepersonen
Formale Voraussetzungen:
- Der Besuch einer Informationsveranstaltung ist eine Voraussetzung zur Teilnahme am Qualifizierungskurs
- Volljährigkeit
- Schulabschluss (vergleichbar mit dem deutschen Ersten Schulabschluss) oder Berufsausbildung (Anerkennung ausländischer Zeugnisse erforderlich)
- Sehr gute sprachliche Deutschkenntnisse (mindestens entsprechend der Niveaustufe B2)
- Sehr gute schriftliche Deutschkenntnisse z.B. zur Erstellung einer pädagogischen Konzeption
- ggf. Teilnahme an einem Spracheignungstestes
- geregelter Aufenthaltsstatus
- bei Inanspruchnahme von Hilfe zur Erziehung in der eigenen Familie erfolgt eine Einzelfallprüfung, ob dies Auswirkungen auf die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson hat
- Masernimpfung oder Attest über ausreichenden Masernschutz nach Erkrankung (Masernschutzgesetz)
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- physische und psychische Gesundheit (ärztliche Bescheinigung)
- Qualifizierung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang
Sie möchten mehr darüber wissen? Dann besuchen Sie unsere Informationsveranstaltung oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf: