Gemäß § 43 SGB VIII bedarf es einer Erlaubnis für die Ausübung der Kindertagespflege.
• ab einem betreuten Kind, außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten
• mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt
• Betreuung länger als drei Monate
Eine Pflegeerlaubnis ist stets für 5 Jahre gültig und muss vor Ablauf dieses Zeitraums neu beantragt werden. Ebenfalls muss eine Pflegeerlaubnis neu beantragt werden, wenn Sie andere Räume nutzen möchten, da die Pflegeerlaubnis immer an die jeweiligen Räume gebunden ist. Bei der Beantragung Ihrer Pflegerlaubnis unterstützt und begleitet Sie Ihre Fachberatung.
Auf dieser Seite finden Sie notwendige Unterlagen und hilfreiche Verlinkungen zur Beantragung Ihrer Pflegeerlaubnis.