Fachberatung und Praxisbegleitung
Laut § 23 des Sozialgesetzbuchs VIII haben Kindertagespflegepersonen und Personensorgeberechtigte Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege.
Als Delegationsaufgabe des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn richtet sich das Beratungsangebot des Netzwerks an
- interessierte Personen, die Kindertagesbetreuung anbieten möchten
- Eltern, die einen Betreuungsplatz für ihr Kind suchen
- Aktive Kindertagespflegepersonen und Mobile Kindertagespflegepersonen
Die Fachberaterinnen des Netzwerkes sind als pädagogische Fachkräfte mit entsprechender Hochschulausbildung für die fachliche Begleitung der Kindertagespflegepersonen und der Eltern zuständig.