Informationen für Eltern (c) SDI Productions@istockphoto

Wie finde ich eine geeignete Betreuung für mein Kind?

Für Kinder bis zu drei Jahren stellt die Kindertagespflege ein gleichrangiges Angebot zur Betreuung in einer Kindertagesstätte dar. Aufgrund des familienähnlichen Charakters und der Betreuung durch eine feste Bezugsperson bevorzugen viele Eltern diese Form der Betreuung für ihr Kind.

Ablauf der Vermittlung

  1. Um eine Elternberatung durchführen zu können, ist es im Vorfeld der Beratung zwingend notwendig, dass Sie sich im KITA-NET registrieren. Wählen Sie im KITA-NET das ***Netzwerk Kindertagespflege Bonn*** als Wunscheinrichtung aus und beginnen den Bewerbungsvorgang, indem Sie auf "Meine Auswahl" und im Anschluss auf "mit der Vormerkung beginnen" klicken. Sie werden dann aufgefordert, Ihren Betreuungsbedarf in der Kindertagespflege einzugeben.

  2. Sollten Sie noch kein Elternportal-Konto haben, legen Sie bitte ein solches an und schließen den Bewerbungsprozess im KITA-NET ab. 

  3.  Vereinbaren Sie anschließend während der telefonischen Sprechzeiten unter der Rufnummer 0228/6296100 einen Beratungstermin mit einer Fachberatung des Netzwerks. Das Gespräch mit der Fachberatung sollte nach Möglichkeit 6 Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn erfolgen.

  4. Bitte lesen Sie sich vor dem Beratungstermin die Informationsbroschüre für Eltern zur Kindertagespflege in Bonn (siehe Material zum Download) aufmerksam durch und nutzen die Vermittlungsanfrage, um sich auf das Beratungsgespräch mit der Fachberatung vorzubereiten. 

  5. Die Fachberatung bespricht mit Ihnen bei dem Gesprächstermin Ihre Vorstellungen und Erwartungen an die Betreuung, Ihren individuellen Betreuungsbedarf sowie gegebenenfalls familiäre Besonderheiten, so dass die Vermittlung möglichst passgenau erfolgen kann. Zudem haben Sie die Gelegenheit offene Fragen zu klären.

  6. Wenn Sie sich für die Kindertagespflege als Betreuungsform entscheiden, startet die Fachberatung nach dem Beratungstermin für Sie die Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz. Hierfür nutzt die Fachberatung eine netzwerkinterne Datenbank. Die Kindertagespflegepersonen haben die Möglichkeit, freie Plätze beim Netzwerk zu melden, die dann in dieser Datenbank verzeichnet werden.

  7. Zur Vermittlung leitet die Fachberatung mit Ihrer Zustimmung Ihre Kontaktdaten an passende Kindertagespflegepersonen weiter, so dass diese mit Ihnen Kontakt aufnehmen und einen persönlichen Kennenlerntermin vereinbaren können.

  8. Bei dem persönlichen Kennenlernen haben beide Seiten die Möglichkeit herauszufinden, ob sie zueinander passen. Selbstverständlich können Sie auch bei mehreren Kindertagespflegepersonen Kennenlerntermine wahrnehmen.

  9. Wenn Sie eine Kindertagespflegeperson gefunden haben, schließen Sie mit dieser einen privatrechtlichen Betreuungsvertrag ab.

  10. Bitte geben Sie dann der Fachberatung Bescheid, dass die Suche eingestellt werden kann.

Die Fachberatung steht Ihnen sowohl während des Vermittlungsprozesses als auch während der gesamten Zeit des Betreuungsverhältnisses weiterhin begleitend zur Seite.

Betreuungsformen

in der Kindertagespflege

Die Kinderbetreuung findet im Zuhause der Betreuungsperson statt. Eine Kindertagespflegeperson darf 8 Betreuungsverträge abschließen, jedoch grundsätzlich maximal 5 Tageskinder gleichzeitig betreuen.

Die Kinderbetreuung findet in anderen geeigneten Räumen statt, die ausschließlich der Kindertagespflege dienen. Eine Kindertagespflegeperson darf 8 Betreuungsverträge abschließen, jedoch grundsätzlich maximal 5 Tageskinder gleichzeitig betreuen. Die Kindertagespflegeperson arbeitet entweder selbständig oder ist Angestellte bei einem Jugendhilfeträger oder anderem Eigentümer.

Die Kinderbetreuung findet in geeigneten Räumen statt, die ausschließlich der Kindertagespflege dienen. In einer Großtagespflegestelle liegt die gesetzlich vorgeschriebene Grenze bei 9 Tageskindern, die von 2 maximal 3 Betreuungspersonen betreut werden dürfen.

Die Großtagespflege kann ein Zusammenschluss von zwei selbständigen Kindertagespflegepersonen sein oder eine Betreuungsstelle in Trägerschaft eines Jugendhilfeträgers oder unter unternehmerischer Leitung mit angestellten Kindertagespflegepersonen. Das Kind wird in der Kindertagespflege einer Betreuungsperson vertraglich fest zugeordnet. Ein personeller Wechsel soll somit für das Kind vermieden werden. 

Die Mobile Kindertagespflege stellt ein alternatives Kinderbetreuungsmodell für Familien dar, die flexible Betreuungszeiten benötigen oder bewusst eine Betreuung im eigenen häuslichen Umfeld wünschen. Insbesondere bei Arbeitszeiten in den Nachmittags- und/oder Abendstunden kann diese Form der Kindertagespflege als Ergänzung zu einer anderen Betreuungsform für Familien ein hilfreiches Zusatzangebot sein.